Statement der Stadtkultur Bremen e.V.

Mit wachsender Besorgnis beobachten wir aktuelle Entwicklungen in der Kulturpolitik, die
weit über den Einzelfall hinausreichen: den Ausschluss von drei Buchhandlungen vom
Deutschen Buchhandlungspreis, Vorwürfe gegen das Bremer Kulturzentrum „Kukoon“ sowie
die Ankündigung des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer die Anwendung des „Haber-
Verfahrens“ auszuweiten und in Förderentscheidungen einzubeziehen.

Was sich hier abzeichnet, ist ein Paradigmenwechsel: hin zu einer schleichenden
Einschränkung der im Grundgesetz garantierten Kunstfreiheit, zur Aushöhlung
rechtsstaatlicher Mindeststandards, zur Etablierung politischer Gesinnungsprüfungen – und
nicht zuletzt zur Verengung freier öffentlicher Diskursräume, die als Fundament einer
pluralen und streitbaren Demokratie unverzichtbar sind.

Die Kunstfreiheit ist in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes vorbehaltlos garantiert. Was
Kunst ist, bestimmt der Diskurs der Kunst selbst – nicht staatliche Stellen und nicht
Sicherheitsbehörden. Dieses Prinzip zu relativieren, gefährdet die Grundlage unserer
demokratischen Kultur.

Mit Nachdruck schließen wir uns der Kritik zahlreicher Institutionen an: Entscheidungen über
Förderung und Auszeichnungen müssen transparent, überprüfbar und an fachlichen Kriterien
orientiert sein. Verfahren, deren Grundlagen geheim bleiben und den Betroffenen keine
Möglichkeit zur Stellungnahme geben, widersprechen rechtsstaatlichen Mindeststandards.
Die Einbeziehung von Verfassungsschutzabfragen in der Kulturförderung bewerten wir als
hochproblematisch. Sie wirkt wie eine Form der Gesinnungsprüfung und öffnet einer Praxis
der politischen Vorselektion Tür und Tor. Eine solche Entwicklung beschädigt das Vertrauen
in staatliche Kulturpolitik nachhaltig.

Besonders alarmierend ist die Perspektive, diese Verfahren auszuweiten und zugleich Listen
von Jurymitgliedern anzulegen. Auch wenn dies formal mit Transparenz begründet wird,
entsteht der Eindruck einer strukturellen Kontrolle und möglichen Einflussnahme. Die
Unabhängigkeit von Jurys – eine zentrale Voraussetzung für die Staatsferne der Kunst – darf
weder faktisch noch dem Anschein nach untergraben werden.

Wer Juryentscheidungen nachträglich korrigiert oder politisch übersteuert, delegitimiert nicht
nur einzelne Verfahren, sondern greift den Schutzraum freier Kunst insgesamt an.
Wir wenden uns entschieden gegen jede Form von Gesinnungsprüfung und gegen eine Kultur
der Verdächtigung und intransparenten Überprüfung. Kunst- und Kulturorte sind keine
Sicherheitsrisiken, sondern Räume des offenen, auch kontroversen Austauschs. Ihre Aufgabe
ist es nicht, gesellschaftliche Konflikte zu glätten, sondern sie sichtbar zu machen.
Selbstverständlich bewegen sich alle Kultureinrichtungen auf dem Boden des Grundgesetzes.
Doch die Bewertung ihrer Arbeit muss sich an ihrem kulturellen Beitrag orientieren – nicht an
pauschalen Zuschreibungen oder geheim gehaltenen Einschätzungen.
Bremen steht für eine vielfältige, internationale und offene Kulturlandschaft. Gerade vor
diesem Hintergrund sind Verfahren, die als intransparent, kontraproduktiv und rufschädigend
wahrgenommen werden, nicht hinnehmbar.

Wir fordern:
– die uneingeschränkte Achtung der Kunstfreiheit,
– den Verzicht auf intransparente Prüfverfahren und geheim gehaltene Bewertungen,
– keine Gesinnungsprüfungen in der Kulturförderung,
– die konsequente Wahrung der Unabhängigkeit von Jurys,
– sowie die Sicherung der Autonomie kultureller Institutionen.

Wo staatliche Stellen beginnen, kulturelle Praxis nach politischer Opportunität zu filtern,
gerät das Prinzip der staatsfernen Kunst ins Wanken. Demokratie lebt aber nicht von
Konformität, sondern von offener Auseinandersetzung: Kunst schafft Öffentlichkeit – und
Öffentlichkeit braucht Freiheit, Widerspruch und Vielstimmigkeit.

In Zeiten tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen sind es gerade die offenen, nicht
vorab regulierten Räume der Kunst, die Orientierung ermöglichen. Diese Räume zu schützen,
ist eine zentrale Aufgabe demokratischer Politik.

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